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Normenkontrollklage gegen die Legehennen-Verordnung
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz bereitet zur Zeit eine
Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen die
seit August 2006 gültigen Vorschriften zur Legehennen -Haltung
vor. Dies ist die letzte Möglichkeit, um die Verordnung auf ihre
Vereinbarkeit mit dem Tierschutzrecht und dem Staatsziel Tierschutz
überprüfen zu lassen.
Sowohl die Hennenhaltung in Batteriekäfigen als auch die neuen,
jetzt zugelassenen sog. Seehofer- Käfige verstoßen nach unserer
Auffassung gegen geltendes Recht. Erstens verbietet das Staatsziel
Tierschutz einen so gravierenden Rückschritt in der Tierhaltung,
zweitens fordert der Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes eine art-
und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere und drittens missachten
die neuen Seehofer-Käfige das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 06.07.1999. Danach muss eine Henne scharren, picken, im Sand baden,
auf Stangen sitzen und ihre Eier ungestört und geschützt ablegen können.
Legehennen-Verordnung – Nachtrag
Das Hamburger Abendblatt vom 19.04.2007 berichtet:
"Bisher hatte eine Henne eine Fläche von weniger als einem DIN-A4-Blatt,
künftig soll der Platz etwa so groß wie eineinhalb DIN-A4-Blätter sein.
Seehofer verteidigte die neuen Käfige als »tiergerecht und
wirtschaftlich«."
Freia Quaß, April 2007
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